Show must go on! |
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In allen Ihren bisherigen Ausstellungen haben Danja und Bajka bis jetzt folgende Erfolge gefeiert:
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| Erklärungen | |
W |
Welpenklasse (von 3 bis 6 Monaten) |
| Formwerte: | |
| v | vorzüglich - Hunde, die den Kriterien des Rassenstandards in nahezu idealer Weise entsprechen, in ausgezeichneter Verfassung vorgeführt werden und ein rassentypisches Verhalten/Wesen zeigen. |
| sg | sehr gut - Hunde von harmonischer gesamterscheinung, welche die rassentypische Merkmale hinsichtlich Formwert und Verhalten/Wesen in hohem Masse zeigen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden. Einzelne kleinere Fehler lassen jedoch die Bewertung "v" nicht zu. |
| g, gen, disq, oB | gut, genügend, disqualifiziert, ohne Bewertung |
| Formwerte der Welpen- und Jüngstenklasse: | |
| vv | vielversprechend - Hunde, die vorzügliche rassetypische Merkmale aufweisen und in sehr guter Verfassung vorgeführt werden |
| vsp | versprechend - Hunde, die den rassetypischen Merkmalen weitgehend entsprechen, in guter Verfassung vorgeführt werden, jedoch Mängel aufweisen, die eine Bewertung "vv" nicht rechtfertigen. |
| ne | nicht entsprechend - Hunde, die den rassetypischen Merkmalen nicht entsprechen, und/oder gesundheitsschädigende anatomische Deformationen aufweisen. |
Rangierung: |
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CACIB (Certificat
d'Aptitude au Championnat international de Beauté) Das Reserve-CACIB kann dem zweitbesten Hund vergeben werden, der mit der Formwertnote „vorzüglich“ bewertet wurde. Die Vergabe ist ebenfalls nicht zwingend. |
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CAC (Certificat
d'Aptitude au Championnat Suisse de Beauté) |
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| BOB (Best of Breed -
Bester Hund der Rasse) Der BOB wird nach dem Richten aller Klassen vom Richter aus den Rüden und Hündinnen der Jugend- Ehren-, Zwischen-, Champion, Gebrauchshund- und der Offenen Klasse sowie dem "Besten Veteranen" bestimmt. |
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Wettbewerbe im Ehrenring : BIG oder BOG Best in Group oder Best of Group - Bester Hund der FCI-Gruppe. |
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| Schweizer Schönheits-Champion der SKG Der Titel wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die vier CAC unter mindestens drei verschiedenen Richtern an schweizerischen Austellungen gemäß Art. 1.21 AR erhalten haben, davon mindestens zwei an Austellungen gemäß Art. 1.1 AR. Zwischen der ersten und der letzten der vier erforderlichen Anwartschaften für das CAC muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 366 Tagen liegen. |
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| Ausstellungen Bajka |